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Die Lebenserwartung kann
selbst durch gute Baumpflege nicht unendlich verlängert
werden. Als letzter Ausweg bei biologischer Alterung
sowie bleibenden, nicht korrigierbaren Schäden bleibt
dann das Fällen. Das sollte aber nur dann erfolgen,
wenn von diesem Baum eine Gefahr (Kipp- oder Bruchgefahr)
ausgeht. Fällungen werden laut Naturschutzgesetz
immer nur zwischen dem 1.Oktober und dem 28.Februar durchgeführt.
Der
Fachmann entscheidet, ob der Baum im Ganzen gefällt
oder teilweise abgetragen wird. Die angewandte Fälltechnik
ist abhängig von Größe, Art und Zustand
des Baumes. Das erfordert eine genaue Gefahrenbeurteilung,
sowie die Kenntnis über besondere biologische Eigenschaften.
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