Baumfällungen bzw. Massenfällungen
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Die Lebenserwartung kann selbst durch gute Baumpflege nicht unendlich verlängert werden. Als letzter Ausweg bei biologischer Alterung sowie bleibenden, nicht korrigierbaren Schäden bleibt dann das Fällen. Das sollte aber nur dann erfolgen, wenn von diesem Baum eine Gefahr (Kipp- oder Bruchgefahr) ausgeht. Fällungen werden laut Naturschutzgesetz immer nur zwischen dem 1.Oktober und dem 28.Februar durchgeführt.

Der Fachmann entscheidet, ob der Baum im Ganzen gefällt oder teilweise abgetragen wird. Die angewandte Fälltechnik ist abhängig von Größe, Art und Zustand des Baumes. Das erfordert eine genaue Gefahrenbeurteilung, sowie die Kenntnis über besondere biologische Eigenschaften.